
Die Bundesregierung plant per Gesetzentwurf, Internetanbieter zu verpflichten, IP-Adressen drei Monate lang zur Bekämpfung von Kriminalität wie Sexualdelikten, Betrug und Hasspostings zu speichern. Befürworter sehen darin Hilfe für Ermittlungen, Kritiker warnen vor Massenüberwachung und Verstoß gegen Datenschutzrechte. Das Thema ist hochumstritten, da frühere Regelungen gerichtlich gekippt wurden.
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